Mein Artikel wurde von Esel30 - inhaltlich wohl zurecht wegen der fehlenden Überschrift, allerdings mit nicht besonders nettem Begleittext - abgelehnt.
Ich hatte eine Überschrift vergessen, bekam daraufhin diese PN im Rahmen der Zurückweisung:
"Ohne Überschrift kann ihren quatsch niemand lesen.
Und nun wieder viel spass beim beschweren weil ich ihnen einen Artikel in form meines amtsmissbrauchs zurückgehen ließ
Ich bitte drum
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Grautier kam, sah und traute seinen Augen nicht"
Daraufhin fügte ich eine Überschrift ein, die lautete: "Ohne Überschrift kann ihren quatsch niemand lesen."
Der Artikel wurde dann von Esel30 erneut zurückgewiesen mit der Begründung per PN wie folgt:
"Ihre Spielchen werden nicht mehr mitgespielt.
Es ist ja wohl erneut unterste Schublade Inhalte einer privaten mail für ihre unterschrift zu nutzen.
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Grautier kam, sah und traute seinen Augen nicht"
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso diese Überschrift nicht zulässig sein soll. Private Mails gibt es laut Esel30s wiederholten Hinweises, dass er alle PNs lesen kann, m.E. ohnehin nicht, aber selbst wenn, dann weiß niemand, woher die Überschrift stammt (außer Esel30 und ggf. anderen, die fremde PNs lesen). Auch ist die Überschrift per se m.E. absolut zulässig.
Daher komme ich der Aufforderung von Esel nach und erstatte hiermit Anzeige wegen a) Beleidigung durch eine PN mit dem Inhalt "Ihren Quatsch", b) Amtsmissbrauch wegen des wiederholten rein-schikanösen und grundlosen Zurückweisens meiner Artikel!
pnmGZKy