Vertragsbettlerpool

In diesen Pool kommen alle Jugendspieler, die mit 18 aus dem Jugendkader ausscheiden und nicht hochgezogen wurden. Desweiteren wandern alle Jugendspieler in den Vertragsbettlerpool, die am Ende der Saison die Stärke 5 oder höher erreicht haben.
Ferner kommen alle Spieler in diesen Pool deren Vertrag bei dem aktuellen Verein nicht verlängert wird. Der Verein hat dann immer noch die Möglichkeit den Spielern neue Verträge anzubieten - sofern die Spieler aufgrund der Ligazugehörigkeit des Vereines überhaupt noch bei dem Verein spielen möchten (Stärkebegrenzung). Die Stärkebegrenzung gilt nicht für Spieler, die aus der eigenen Jugend in den Vertragsbettlerpool wandern. Diesen kann immer ein neuer Vertrag angeboten werden.
Ferner gilt folgendes:

1. Alle Spieler, die aus dem Vertragsbettlerpool "hochgezogen" werden, bekommen eine Transfersperre für die Hinrunde der aktuellen Saison.

2. Zu Beginn der 1. Spielwoche einer Saison werden automatisch alle Spieler aus dem Vertragsbettlerpool ab der Stärke 3 (maximales Alter: TW: 33 Jahre, ABW/MIT: 32 Jahre, ST: 31 Jahre) auf die Transferliste gesetzt, sodass auch andere Vereine diese Spieler verpflichten können (Näheres hierzu unter Transferliste). Den Spielern kann nach wie vor ein neuer Vertrag angeboten werden, jedoch besteht die Möglichkeit, dass ein anderer Verein schneller war und den derzeit "vertragslosen" Spieler von der Transferliste gekauft hat.
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Zuletzt bearbeitet: 29.03.2019 06:21:41