Kaderprüfung

Es gibt immer einen Termin, an dem jeder Kader den Kaderrichtlinien entsprechen muss. Dies ist zum Ende der Vorbereitung einer Saison, d.h. kurz vor der 1.Saisonwoche.
Bei Kaderverstößen:
Liegt ein Kaderverstoß in der 1. Amtszeitwoche vor, so ist noch keine Strafe fällig. Das gleiche gilt für die Saisonvorbereitung.
Fällt bei der Kaderprüfung oder während der Saison auf, dass ein Kader nicht den Regularien entspricht, so gibt es pro fehlenden Spieler eine Geldstrafe wie nachstehend aufgeführt. Die gleichen Strafen gelten auch, wenn ein Verein zu viele Ausländer oder zu wenige Inländer in einem Kader hat.
  • 1.Liga 300.000 € / Spieler / Woche
  • 2.Liga 250.000 € / Spieler / Woche
  • 3.Liga 200.000 € / Spieler / Woche
  • 4.Liga 150.000 € / Spieler / Woche
Wird der betreffende Kader nicht binnen einer vom VL vorgegebenen Frist angepasst, so wird der VL dies tun und den Kader anpassen. Dies kann z.B. über das Seniorenscouting geschehen (150.000 €/Spieler).
Sind zu viele Spieler vorhanden wird im Ernstfall ein Spieler gepfändet.
Bei der Jugend wird der Kader (über das Jugendscouting) aufgefüllt. Pro Spieler sind dann 10.000 € Strafe fällig. Das gleiche gilt, wenn es zu viele Ausländer sind. In diesem Fall wird - je nach Situation - ein Spieler in einen Inländer bzw. einen Kontinentalinländer verwandelt.
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Zuletzt bearbeitet: 25.07.2012 13:12:04